Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Effizienz Boost – René Lenz | KI-Automatisierung & Workflow-Optimierung | Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Effizienz Boost, René Lenz, Werderstraße 7b, 24534 Neumünster (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Gültigkeit von Angeboten beträgt, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Analyse und Konzeption von KI-gestützten Automatisierungslösungen
- Implementierung von KI-Chatbots, Sprachassistenten und Workflow-Automatisierungen
- Integration von KI-Diensten in bestehende Systeme und Prozesse
- E-Mail-Automatisierung und Dokumentenverarbeitung
- CRM-Integration und Reporting-Lösungen
- Schulung und Einweisung der Mitarbeiter
- Technischer Support und Wartung
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes Arbeitsergebnis, sondern eine fachgerechte Dienstleistung. Automatisierungsergebnisse hängen von der Qualität der bereitgestellten Daten und Systeme ab.
(5) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und Termine führen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 50 % nach Fertigstellung und Abnahme.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Support & Wartung) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung aller für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge
- Benennung eines fachkundigen Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis
- Rechtzeitige Rückmeldung auf Abstimmungsanfragen (innerhalb von 5 Werktagen, sofern nicht anders vereinbart)
- Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur und Systemzugänge
- Sicherung bestehender Daten und Systeme vor Beginn der Leistungserbringung
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwände, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Daten, Inhalten und Materialien verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die fertiggestellte Leistung zur Abnahme bereit und informiert ihn hierüber in Textform.
(2) Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Prüffrist, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch (produktiver Einsatz), gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Ingebrauchnahme wesentliche Mängel schriftlich rügt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Die Nachbesserung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.
(4) Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Vertrag mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(6) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Eingriffe oder Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, nicht vertragsgemäße Nutzung, Änderungen der technischen Rahmenbedingungen (z. B. API-Änderungen von Drittanbietern) oder höhere Gewalt verursacht wurden.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags, maximal jedoch auf 50.000 EUR.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Ergebnisse von Drittanbieterdiensten (z. B. KI-Modelle von OpenAI, Anthropic, Microsoft, Google), die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden. Änderungen an Schnittstellen, Nutzungsbedingungen oder Verfügbarkeit durch Drittanbieter begründen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Die AVV ist Bestandteil des jeweiligen Angebots.
(3) Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung Drittanbieter-Tools und KI-Dienste ein. Die eingesetzten Unterauftragnehmer und deren datenschutzrechtliche Grundlagen werden in der AVV sowie den Datenschutzhinweisen transparent dokumentiert.
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.effizienzboost.de/datenschutz.
§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) Ausgenommen hiervon sind: allgemeine Methoden, Konzepte, Frameworks und Know-how des Auftragnehmers; vorbestehende Werkzeuge, Templates und Bibliotheken des Auftragnehmers; Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Lizenzen, die ihren eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen allgemeinen Kenntnisse und Erfahrungen für andere Projekte zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
(4) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung behält der Auftragnehmer alle Rechte an den Arbeitsergebnissen.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten und Kalkulationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die: zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren; nach der Mitteilung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden; der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren; von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei einmaligen Leistungen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Support & Wartung) beträgt die Mindestvertragslaufzeit den im Angebot genannten Zeitraum. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt; über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; die andere Partei gegen wesentliche Datenschutzbestimmungen verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
(5) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Drittanbieterdiensten, Cyberangriffe, sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt zu informieren.
(4) Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Neumünster.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Neumünster.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Effizienz Boost – René Lenz
Werderstraße 7b | 24534 Neumünster
E-Mail: renelenz.ai@gmail.com
Web: https://www.effizienzboost.de
Stand: April 2026